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Pressemitteilung

Schwerin, 08.09.2023. Der Landesverband der Lebenshilfe Mecklenburg-Vorpommern e.V. ist entsetzt über die Auslassungen von Herrn Höcke im Sommerinterview des MDR.

Landesverband der Lebenshilfe Mecklenburg-Vorpommern e.V. ist entsetzt über die Auslassungen von Herrn Höcke im Sommerinterview
© Capito Mecklenburg-Vorpommern

Wie überall im Land sind auch hier beim Landesverband der Lebenshilfe Mecklenburg-Vorpommern e.V. die Äußerungen von Björn Höcke auf massive Ablehnung gestoßen. 

Der AfD-Politiker hatte vergangenen Monat, am 9. August 2023, in einem Interview dafür plädiert, dass Kinder mit Behinderung nicht mehr an Regelschulen unterrichtet werden sollen. Laut Höcke sei Inklusion ein „Idiologieprojekt“ von dem man sich im Bildungssystem „befreien“ müsse. 

Dieser rechtspopulistischen Äußerung treten wir entschieden entgegen. 

Wir, der Landesverband der Lebenshilfe Mecklenburg-Vorpommern e.V., finden „es ist normal, verschieden zu sein“. 

Die Lebenshilfe steht für Offenheit, Vielfalt, Teilhabe und Inklusion. Sie tritt entschieden gegen jegliche Form der Ausgrenzung und Diskriminierung ein. 

Daher ist die AfD für uns mit ihren Forderungen unvereinbar.

Fortbildungen

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Kommunikationstraining für Menschen mit kognitiven Einschränkungen 

Kommunikationstraining Charlotte Schön März 2021
Kommunikationstraining Charlotte Schön März 2021
© Landesverband der Lebenshilfe M-V, Stefani Kortmann

Du möchtest dich klar und deutlich ausdrücken können?
● Du fühlst dich oft missverstanden?
● Du möchtest anderen Menschen deine Meinung sagen können?
● Du musst oft wichtige Informationen an andere weitergeben?

Charlotte Schön, Rhetoriktrainerin, schulte einige Teilnehmer des Lebenshilferats. Aktiv zuhören, was sende ich aus und was kommt beim Empfänger an? Wie kann ich das merken und verbessern? Was macht gute Kommunikation aus? 

Wenn Sie dieses Seminar buchen wollen, senden Sie uns eine Mail an: info@lebenshilfe-mv.de

Ein großer Schritt zu einem normalen Alltag - 2. Impfung in den Wismarer Werkstätten

Lange ersehnt von vielen in den besonderen Wohneinrichtungen und im ambulant betreuten Wohnen der Wismarer Werkstätten war er: Der 2. Impftermin am 19. Februar. Inzwischen ist auch die Wartezeit nach der Impfung vorbei und die Menschen arbeiten wieder in den Werkstätten bzw. Tagesgruppen. Bei allen hatte die Impfung keine oder nur leichte Nebenwirkungen. Positionslicht 13 2021 Vorlesen

Lebenshilfe: Bundestag muss zum vorgeburtlichen Bluttest beraten!

Medienmitteilung zum Welt-Down-Syndrom-Tag am 21. März 2021

Berlin. Menschen mit Down-Syndrom haben Angst und fühlen sich durch vorgeburtliche Bluttests diskriminiert. Ob ein ungeborenes Baby Trisomie 21 hat, kann heute zu einem frühen Zeitpunkt in der Schwangerschaft festgestellt werden. Dazu wird das Blut der Mutter getestet und bei einem positiven Test über eine weitere Untersuchung die Diagnose gestellt. Lautet das Ergebnis Down-Syndrom, wird das Kind in den meisten Fällen abgetrieben, manchmal schon vor der Diagnose. Dabei ist ein solcher Bluttest nicht zuverlässig, vor allem bei jüngeren Frauen gibt es einen hohen Anteil an falschen Resultaten. Daher muss vor der Untersuchung eine Beratung stehen, damit klar ist, was der Test kann und was nicht. Außerdem darf es nicht zu einer Reihenuntersuchung kommen und der Bluttest zum Standardverfahren in der Schwangerschaft werden. Das fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe zum bevorstehenden Welt-Down-Syndrom am 21. März.

Mit einem Offenen Brief hatten sich Verbände und Einzelpersonen im Februar an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gewandt und auf die Mängel bei der Beschlussfassung hingewiesen – da er die hohe Zahl falsch positiver Resultate nicht berücksichtigt. Anfang März hatte die Lebenshilfe als Teil des Bündnisses „Runder Tisch NIPT als Kassenleistung“ die Abgeordneten des Deutschen Bundestages angeschrieben und sie aufgefordert, den vorgeburtlichen Bluttest auf Down-Syndrom und andere Trisomien erneut zu beraten. Im Verfahren beim G-BA sind Widersprüche und die in der Bundestagsdebatte vom 11. April 2019 zum Ausdruck gebrachten Überzeugungen der Parlamentarier nicht berücksichtigt. Der G-BA entscheidet auf Grundlage der wissenschaftlichen Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen über die Kassenfinanzierung des Bluttests. Die bisherigen Ergebnisse lassen jedoch befürchten, dass der Test zur Regel in der Schwangerschaft wird – was weder medizinisch sinnvoll noch gesellschaftlich gewollt ist. Reihenuntersuchungen hatten die Abgeordneten in ihrer Orientierungsdebatte von 2019 ausdrücklich abgelehnt.

„Ich bin 43 Jahre alt und habe das Down-Syndrom. Ich komme gut zurecht, bin als Schauspieler anerkannt. Aber diese Bluttests machen mir wirklich Angst. Wird es uns dann irgendwann nicht mehr geben? Deshalb fordere ich, dass der Bundestag dazu noch einmal berät“, sagt der Berliner Sebastian Urbanski, der sich ehrenamtlich im Bundesvorstand der Lebenshilfe engagiert.

Offenen Brief an den G-BA Vorlesen und die gemeinsame Erklärung des Bündnisses „Runder Tisch NIPT als Kassenleistung“ Vorlesen .

Weitere Informationen zum vorgeburtlichen Bluttest finden Sie hier:
https://www.lebenshilfe.de/mitmachen/aktiv-werden/1221-trisomie-bluttest/

Bundesweite unabhängige Beschwerdestelle - BUBL

Es kann immer mal Streit und Ärger geben. Viele Probleme können Sie selber lösen. Aber nicht alle.
Denn manche Sachen können Angst machen. Gerade dann ist es wichtig, etwas zu sagen.
Ein anderes Wort dafür ist: sich beschweren. 
Tel. 08000 118 018

www.bubl.de

Der Lebenshilfe-Rat

L E B E N S H I L F E - R A T - D I G I T A L  trifft sich regelmäßig.

Für die Teilnahme oder für weitere Informationen sprechen Sie uns direkt an: wschwlbnshlf-mvd

Kunstkalender 2023

Auch in diesem Jahr gibt es wieder einen Lebenshilfe-Kalender, gestaltet von Künstlern und Künstlerinnen aus den Einrichtungen.

Einen ersten Einblick in die Bilderauswahl gibt es auf unserer Facebook-Seite.
ACHTUNG: Mit dem Klick auf diesen Link werden Daten an Facebook übertragen.

Aktuelle Meldungen:

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