Mit dem neuen Betreuungsrecht wird § 6 BGB, die Entmündigung, ersatzlos aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch gestrichen. Eine Betreuung muss die Wünsche der Betreuten respektieren.
Vormundschaft heißt:
Betreuung heißt:
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligtwerden.“
Reichlich spät – erst 1994 – wurde dieser Satz in den Artikel 3 des Grundgesetzes aufgenommen.
Er bedeutet: Menschen mit Behinderungen sind Trägerinnen und Träger von Grundrechten.
Die Dienststellen des Bundes werden dazu verpflichtet, Benachteiligung zu beseitigen.
Menschen mit Behinderung sollen einen Zugang in alle Lebensbereiche bekommen – genauso wie alle anderen Menschen und ohne fremde Hilfe.
Integration heißt:
»Nichts über uns ohne uns.«
Die Vereinten Nationen (UN) veröffentlichen im Jahr 2006 die Behindertenrechts-Konvention (BRK). 2008 tritt sie in Kraft. Seit 2009 gilt sie auch in Deutschland.
Die BRK definiert die gesetzliche Pflicht für Politik und Gesellschaft, Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Teilhabe und Inklusion sind ein Menschenrecht. Ein besonderer Schwerpunkt der Konvention ist ein neues Verständnis vom Begriff „Behinderung“.
Die BRK ist der gesetzliche Weg von einer Politik der Fürsorge hin zu einer Politik der Rechte.
Inklusion heißt:
Barrieren befinden sich:
Das Bundes-Teilhabe-Gesetz wird eingeführt und steht im Sozialgesetzbuch IX.
Teilhabe heißt:
»Wir wollen mehr als nur dabei sein!«
Kongress der Bundesvereinigung zum Thema Teilhabe, Dortmund 2003
Eingeführt 2006. Letzte Änderung 2021.
Das Gesetz verhindert Barrieren und ermöglicht gleichberechtigte Teilhabe. Es basiert auf der UN-Behindertenrechts-Konvention und beinhaltet die maßgebliche Vertretung behinderter Menschen im Inklusionsförderrat.
Der Maßnahmeplan MV beschreibt Projekte und Vorhaben (auch in Leichter Sprache), mit denen die Landesregierung die Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft verfolgt. Er greift alle Positionen der UN-BRK auf.
Selbtsbestimmt heißt:
Selbstbestimmung ist herausfordernd für alle Beteiligten der Behindertenhilfe:
Zum Beispiel entstehen:
Über Selbstbestimmung muss man Bescheid wissen.
Deshalb bietet die Lebenshilfe MV Seminare zum Begriff „Selbstbestimmung“ an. Die Lebenshilfe sammelt die Wünsche aller Beteiligten und gibt sie an die Politikerinnen und Politiker des Landes weiter.
Selbstvertretung heißt:
Mehr als 500 Selbstvertretende sind in Leipzig dabei und verabschieden die Leipziger Erklärung für Selbstvertreter. Darin schreiben die Selbstvertretenden fest, was Selbstvertretung für sie bedeutet. Denn: „Nur wir wissen das!“
»Der Landesverband hat sich ganz stark dafür eingesetzt, dass es keine Absonderung mehr gibt. Wir haben immer gesagt, dass wir alle Menschen mitnehmen, egal wie schwerst-mehrfachbehindert
sie sind. Das ist auch heute noch wichtig.«
Dr. Almut Schultz, Vorsitzende der Lebenshilfe Ludwigslust