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Gesetze gegen Barrieren

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Tafel 5 der Wanderausstellung Selbstverständlich–Miteinander–Sein
Zeichnung: Eine alte Waage mit goldenen Wag-Schalen

Von den Grundrechten bis zur Teilhabe

  • „Menschen sind nicht behindert, sie werden behindert.“
  • Die Haltung gegenüber Menschen mit Behinderung hat sich verändert.
  • Das ist die größte Errungenschaft in Politik und Gesellschaft.

1992 | Das Betreuungsrecht – Schluss mit Entmündigung!

Mit dem neuen Betreuungsrecht wird § 6 BGB, die Entmündigung, ersatzlos aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch gestrichen. Eine Betreuung muss die Wünsche der Betreuten respektieren.

Vormundschaft heißt:

  • Ein Mensch ist entmündigt.
  • Der Vormund erledigt die „Fürsorge“ für sein „Mündel“.
  • Er entscheidet für andere Menschen über Geld, Arbeitsplatz, Wohnung und vieles mehr.

Betreuung heißt:

  • Unterstützung für selbstbestimmte Entscheidungen.
  • Ich will selbst bestimmen, wo und wie ich wohne, arbeite, lerne, meine Freizeit gestalte.

1994 | Endlich Grundrechte!

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligtwerden.“

Reichlich spät – erst 1994 – wurde dieser Satz in den Artikel 3 des Grundgesetzes aufgenommen.
Er bedeutet: Menschen mit Behinderungen sind Trägerinnen und Träger von Grundrechten.

2002 | Das Behindertengleichstellungsgesetz

Die Dienststellen des Bundes werden dazu verpflichtet, Benachteiligung zu beseitigen.
Menschen mit Behinderung sollen einen Zugang in alle Lebensbereiche bekommen – genauso wie alle anderen Menschen und ohne fremde Hilfe.

Integration heißt:

  • Es gibt zwei Gruppen.
  • Menschen mit Behinderungen dürfen manchmal in der „normalen“ Gesellschaft mitmachen. 
  • Es gibt spezielle Angebote in Schulen und Kindertagesstätten. 
  • Menschen mit Behinderung als anders wahrgenommen.
  • Menschen mit schweren Mehrfach-Behinderungen werden ausgegrenzt.
  • Menschen werden aufgrund ihrer Behinderung weiterhin benachteiligt.
Zeichnung: Ein Mädchen in farbenfroher Kleidung mit einer Rollator-Gehhilfe steht vor einer Treppe. Zum Glück hat sie einen Propeller. Der hilft ihr dann beim Treppensteigen.
© Landesverband der Lebenshilfe MV e. V.

2008 | Die Behindertenrechts-Konvention der Vereinten Nationen (UN-BRK)

»Nichts über uns ohne uns.«

Die Vereinten Nationen (UN) veröffentlichen im Jahr 2006 die Behindertenrechts-Konvention (BRK). 2008 tritt sie in Kraft. Seit 2009 gilt sie auch in Deutschland.

Die BRK definiert die gesetzliche Pflicht für Politik und Gesellschaft, Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Teilhabe und Inklusion sind ein Menschenrecht. Ein besonderer Schwerpunkt der Konvention ist ein neues Verständnis vom Begriff „Behinderung“.

Die BRK ist der gesetzliche Weg von einer Politik der Fürsorge hin zu einer Politik der Rechte.

Inklusion heißt:

  • Eine Gesellschaft für alle, von Anfang an.
  • Alle Menschen können am gesellschaftlichen Leben teilhaben.
  • Sie leben, wohnen und lernen zusammen.
  • Barrieren erschweren noch immer eine gleichberechtigte Teilhabe.

Barrieren befinden sich:

  • im Bewusstsein der Gesellschaft (Vorurteile)
  • im Verhalten (persönliche Abneigung, Verkindlichung)
  • in der Sprache (schwere Sprache, keine Rücksicht auf Gehörlose)
  • in der Bürokratie (komplizierte Anträge)
  • In der Architektur (Treppen)

2017 | Das Bundes-Teilhabe-Gesetz (BTHG)

Das Bundes-Teilhabe-Gesetz wird eingeführt und steht im Sozialgesetzbuch IX.

Teilhabe heißt:

  • Menschen mit Behinderungen können genauso leben, arbeiten, helfen, wohnen, mitmachen wie Menschen ohne Behinderung.
  • Dabei ist egal, welche Behinderung und wie schwer der Grad der Behinderung ist.


»Wir wollen mehr als nur dabei sein!«

Kongress der Bundesvereinigung zum Thema Teilhabe, Dortmund 2003

2021 | Landesbehinderten-Gleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG-MV)

Eingeführt 2006. Letzte Änderung 2021.

Das Gesetz verhindert Barrieren und ermöglicht gleichberechtigte Teilhabe. Es basiert auf der UN-Behindertenrechts-Konvention und beinhaltet die maßgebliche Vertretung behinderter Menschen im Inklusionsförderrat.

Der Maßnahmeplan MV beschreibt Projekte und Vorhaben (auch in Leichter Sprache), mit denen die Landesregierung die Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft verfolgt. Er greift alle Positionen der UN-BRK auf.

Selbtsbestimmt heißt:

  •  »Ich weiß doch selbst, was ich will!«
  • Was Selbstbestimmung heißt, entscheiden die Betroffenen.

Selbstbestimmung ist herausfordernd für alle Beteiligten der Behindertenhilfe:

  • für die Einrichtungen und Dienste,
  • für die Mitarbeitenden in der Behindertenhilfe,
  • für Angehörige,
  • für Menschen mit Behinderung selbst.

Zum Beispiel entstehen:

  • neue und offenere Formen des Wohnens.
  • mehr Freizeitangebote, die sich Menschen mit Behinderung wünschen.
  • eine individuelle, persönliche Betreuung für die einzelnen Menschen.

Über Selbstbestimmung muss man Bescheid wissen.

Deshalb bietet die Lebenshilfe MV Seminare zum Begriff „Selbstbestimmung“ an. Die Lebenshilfe sammelt die Wünsche aller Beteiligten und gibt sie an die Politikerinnen und Politiker des Landes weiter.

Selbstvertretung heißt:

  • Menschen mit geistiger Beeinträchtigung bestimmen politisch mit.
  • Dafür treffen sie sich im Jahr 2019 in Leipzig zum Kongress der Bundesvereinigung zum Thema „Selbstvertretung – Na klar!“

Mehr als 500 Selbstvertretende sind in Leipzig dabei und verabschieden die Leipziger Erklärung für Selbstvertreter. Darin schreiben die Selbstvertretenden fest, was Selbstvertretung für sie bedeutet. Denn: „Nur wir wissen das!“

»Der Landesverband hat sich ganz stark dafür eingesetzt, dass es keine Absonderung mehr gibt. Wir haben immer gesagt, dass wir alle Menschen mitnehmen, egal wie schwerst-mehrfachbehindert
sie sind. Das ist auch heute noch wichtig.«
Dr. Almut Schultz, Vorsitzende der Lebenshilfe Ludwigslust

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