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Beitragsordnung

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des Landesverbandes der Lebenshilfe Mecklenburg-Vorpommern e.V. ab 01.01.2013

Entsprechend der Satzung des Landesverbandes (§ 4) ist der Landesverband
berechtigt, Mitgliedsbeiträge zu erheben. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge
wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen.

Mitglieder des Vereins sind:

  1. Ordentliche Mitglieder: Orts- und Kreisvereinigungen des Landes Mecklenburg-
    Vorpommern, die die Satzung des Landesverbandes anerkennen.
    • Pro Mitglied der Orts- und Kreisvereinigung werden 5,11 Euro erhoben.
    • Menschen mit geistiger Behinderung, die Mitglied sind, zahlen keine Beiträge.
  2. Ordentliche Mitglieder, gemeinnützige Gesellschaften und Orts- und Kreisvereinigungen,
    die die Satzung des Landesverbandes der Lebenshilfe anerkennen und Werkstätten und
    Wohnstätten, integrative Kindertagesstätten sowie Sonderkindergärten haben, zahlen
    folgende Mitgliedsbeiträge:
    • pro Werkstattplatz (incl. Fördergruppe) und BB-Bereich pro Jahr: 35,00 €
    • pro Wohnstättenplatz pro Jahr: 40,00 €
    • pro integrativen /Sonder-/Kitaplatz pro Jahr: 25,00 €
  3. Außerordentliche Mitglieder, die die Satzung des Landesverbandes anerkennen,
    zahlen einen selbst zu wählenden Betrag (mindestens 50,00 Euro).

  4. Die Beiträge werden jeweils am 31.03. für das laufende Kalenderjahr zur Zahlung fällig.
    Die Mitglieder erhalten eine Rechnung.

  5. Diese Beitragsordnung gilt ab 01.01.2013.
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