Tafel 5 der Wanderausstellung Selbstverständlich–Miteinander–Sein
Der Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligtwerden.“ wird in den Artikel 3 des Grundgesetzes aufgenommen.
Die Dienststellen des Bundes müssen Benachteiligungen beseitigen.
Teilhabe heißt: Menschen mit Behinderungen können genauso leben, arbeiten, helfen, wohnen, mitmachen, wie Menschen ohne Behinderung.
»Wir wollen mehr als nur dabei sein!«
Der Bundestag streicht Wahl-Ausschlüsse von Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten aus dem Bundes-Wahl-Gesetz.
»Der Landesverband hat sich ganz stark dafür eingesetzt, dass es keine Absonderung mehr gibt. Wir haben immer gesagt, dass wir alle Menschen mitnehmen, egal wie schwerst-mehrfachbehindert
sie sind. Das ist auch heute noch wichtig.«
Dr. Almut Schultz, Vorsitzende der Lebenshilfe Ludwigslust