Das Seminar führt Sie an Grundlagen und Methoden zur Vorbereitung auf das ITP-Gespräch mit MitarbeiterInnen der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und/oder BewohnerInnen aus Wohneinrichtungen heran.
Landesverband der Lebenshilfe, Schwerin
Das Teilhabeplanverfahren in Mecklenburg-Vorpommern in der Eingliederungshilfe hat einen hohen Anspruch an die MitarbeiterInnen, dem Menschen mit Behinderung bei der Erhebung des individuellen Teilhabebedarfes zu assistieren. Mit dem individuellen Teilhabeplan soll der Hilfebedarf eines Menschen mit Behinderung ermittelt werden. Dieser basiert auf den Prinzipien der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), der internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) sowie auf der Überzeugung, dass der Leistungsberechtigte der Experte in eigener Sache ist.
• Hintergründe des Verfahrens (UN-Konvention, rechtliche Grundlagen, Rolle des Teilhabeplanerstellenden)
• Struktur der Teilhabeplanung als Prozess
• ICF und die Bedeutung für den Teilhabeplan
• Bearbeitung eines Falles
• Bezugsfeld: Fachliche Stellungnahme/Ziele und Maßnahmen
• Ziel- und Maßnahmenformulierungen
• Berechnung von Zeiten
• Methoden der Gesprächsführung, Dialogkompetenzen
Für wen | Fachkräfte aus der Eingliederungshilfe |
Leitung | Nils Wöbke |
Kosten | 160 € (inkl. Übernachtung und Verpflegung) |
Teilnehmer | min. 10/ max. 12 Personen |
Anmeldeschluss | 14.04.2023 |