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Aufsichtspflicht und Haftung

Vorlesen

Privatrechtliche und arbeitsrechtliche Grundlagen der Aufsichtspflicht

Ort

Kinderzentrum Mecklenburg gGmbH

Kinderzentrum Mecklenburg Wismarsche Straße 306 19055 Schwerin

Termine

Do, 06.02.2025

Aufsichtspflicht und Haftung sind Themen, die in den Einrichtungen erwachsener Menschen mit Beeinträchtigung oft für Unsicherheiten sorgen.
Wieviel Aufsicht ist nötig? Wie wenig Aufsicht ist möglich? Wann haften Minderjährige oder betreute Personen selbst? Wann die Aufsichtspersonen? Wann der Träger der Einrichtung? Darf zur Durchsetzung der Aufsichtspflicht auch Zwang angewandt werden?

In dem praxisorientierten Seminar wollen wir u.a. vermitteln, welche Faktoren das Maß und den Umfang der Aufsichtspflicht beeinflussen und wie diese Faktoren in der Praxis fach- und sachgerecht analysiert und beachtet werden können:

- Privatrechtliche und arbeitsrechtliche Grundlagen der Aufsichtspflicht, u.a. Begriffsklärungen,
Aufsichtspflicht als Teil der arbeitsvertraglichen Pflichten
- Inhalt und Beeinflussungsfaktoren der Aufsichtspflicht
- Umfang der Aufsichtspflicht nach der Rechtsprechung des BGH (Bundesgerichtshof)
- Übertragung und Delegation der Aufsichtspflicht an „Dritte“ (BuFDi, FSJler)
- Haftung, u.a. Haftungsvoraussetzungen bis hin zu Trägerhaftung

Sie erfahren, wann die Aufsichtspflicht grundsätzlich beginnt und endet. Sie lernen, welchen Umfang, welches Ziel sie hat und welche Anforderungen die Rechtsprechung an die Erfüllung der Aufsicht stellt.
In Praxisbeispielen übertragen Sie diese Anforderungen auf eigene Fälle. Das Ziel der Präsenzveranstaltung liegt darin, Sie zu befähigen, vorbeugend zu agieren, d.h. Betreuungssituationen hinsichtlich beeinflussender Faktoren und möglicher "Gefahren" zu analysieren und passende Handlungsstrategien in Ihrem Betreuungsalltag zu entwickeln.

Für wen

MitarbeiterInnen aus der Eingliederungshilfe und Interessierte

Leitung

Ulrich Höcke (Rechtsanwalt)

Kosten

300 € (inkl. Übernachtung und Verpflegung)

Teilnehmer

min. 7 Personen

Anmeldeschluss

06. Januar 2025
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