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Pressemitteilung des IFR zur Einstellung der Finanzierung der Bildungsfachkräfte der Hochschule Neubrandenburg

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09. Jul 2025

Der Inklusionsförderrat MV kritisiert das Auslaufen der Finanzierung für Bildungsfachkräfte mit Lernschwierigkeiten an der Hochschule Neubrandenburg.

Anmerkung: Der Landesverband der Lebenshilfe Mecklenburg-Vorpommern schließt sich der Einschätzung und den Forderungen des Inklusionsförderrates an.

Sehr geehrte Pressevertreter:innen,

der Inklusionsförderrat Mecklenburg-Vorpommern ist empört darüber, dass die Finanzierung der Bildungsfachkräfte an der Hochschule Neubrandenburg zum Jahresende endgültig eingestellt werden soll. Wir distanzieren uns klar von der diesbezüglichen Entscheidung der Landesregierung.

Im Zeitraum vom 01.02.2021 bis 31.07.2024 wurden zunächst sechs Menschen mit. Lernschwierigkeiten für die Bildungsarbeit an den Hochschulen und Universitäten in Mecklenburg-Vorpommern durch ein Projektteam an der Hochschule Neubrandenburg qualifiziert. Das dreieinhalbjährige Projekt war einmalig in Mecklenburg-Vorpommern. Die Bildungsfachkräfte, ehemalige Werkstattbeschäftigte, sind nach Abschluss ihrer Ausbildung nunmehr in der Lage, Studierenden - und darüber hinaus Mitarbeitenden für Behörden, Institutionen und Dienstleistungsunternehmen - die Lebenswelten, Bedarfe und Sichtweisen von Menschen mit Behinderungen zu vermitteln und so auf Augenhöhe für das Thema Inklusion zu sensibilisieren.

Der Inklusionsförderrat (IFR), ein Beratungsgremium der Landesregierung, der sich für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen hierzulande einsetzt, hat den Weg der Studierenden von Anfang an begleitet und das Vorhaben unterstützt. Der IFR hat nun davon Kenntnis erlangt, dass nach der durch das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten, das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport sowie das Inklusionsamt erfolgten Zwischenlösung zur Finanzierung der Bildungsfachkräfte bis Jahresende die Arbeit ab 2026 nicht weiter fortgesetzt wird. Dagegen haben wir Einspruch erhoben und darum gebeten, eine ggf. ressortübergreifende Lösung zu finden. Doch das ist nicht geschehen. Die fünf jungen Menschen, die sich mit viel Engagement und Mut aus den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen auf den Weg gemacht haben, müssen zum Jahresende ihre Tätigkeit einstellen.

Unserer Auffassung nach kann das nicht das Ergebnis eines so wichtigen und einmaligen Projektes sein. Das widerspricht dem in Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention verankerten Rechts auf gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe am Arbeitsleben. Wenn keine Perspektive geschaffen wird, wäre die bisherige Förderung in Höhe von 1,4 Mio. Euro Landesmitteln sowohl für das Land als auch für die Bildungsfachkräfte umsonst gewesen. Die jungen Menschen müssten in die Werkstatt zurückkehren oder würden in die Arbeitslosigkeit gehen.

Wir fordern daher die Landesregierung auf, eine zeitnahe Lösung zur Sicherstellung der Finanzierung einer dauerhaften sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung der Bildungsfachkräfte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen und ihnen somit eine weitere berufliche Perspektive zu ermöglichen. Dafür können Instrumente, die das Bundesteilhabegesetz geschaffen hat, wie zum Beispiel das Budget für Arbeit, genutzt werden. Auch die Erfahrungen aus dem Landesprogramm „Inklusive Ausbildung und Arbeit“ und den damit erlangten Kompetenzen aus der Modellregion

östliches Mecklenburg-Vorpommern (Pasewalk, Greifswald, Neubrandenburg) sollten einbezogen werden. Vor Ort in Neubrandenburg / Landkreis Mecklenburgische

Seenplatte sollten Entscheidungsträger benannt werden. Die Verantwortung liegt unseres Erachtens aber bei der Landesregierung, insbesondere bei den Ressorts Soziales, Bildung und Wissenschaft, Kultur.

Mit freundlichen Grüßen

Die Vorsitzenden des Inklusionsförderrates
Clemens Russell
Margit Glasow
Prof. Dr. Antje Bernier


Pressekontakt: Geschäftsstelle des Inklusionsförderrates
0385/588-19342
ifr@sm.mv-regierung.de

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