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"Nun müssen den Worten Taten folgen" - Landtag muss sich zur Inklusion bekennen - Sitzung am 11. Juni 2021

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11. Jun 2021

Pressemitteilung des Integrationsförderrates des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin, den 10.06.2021: Unter reger Beteiligung fand am 28. Mai der zweite landesweite Tag der Menschen mit Behinderung statt. Vier Arbeitskreise zu den Themen gesundheitliche Versorgung, inklusive Bildung, Wohnen/Mobilität/Barrierefreiheit sowie Selbstvertretungsrecht und politische Partizipation haben umfassende Leitsätze und Forderungen vorgestellt, die lebhaft diskutiert worden sind.
Zugang und Inklusion - diese Schlagworte ziehen sich durch alle vier Bereiche - Zugang zu gesundheitlicher Versorgung, Zugang zu adäquatem Wohnraum, Zugang zu Bildung und Zugang zu politischen Entscheidungsprozessen. Das ist Inklusion und die gestalten wir.

Vertreter der Landtagsfraktionen haben ihre grundsätzliche Bereitschaft bekundet, die Anliegen von Menschen mit Behinderung zu unterstützen.

"Der Tag der Menschen mit Behinderung ist nicht das Ende eines Projekts. Uns ist wichtig, dass er der Anfang vieler Veränderungen ist. Denn jetzt kommt es darauf an, die Leitsätze und Forderungen in konkrete Politik umzusetzen.", betont Clemens Russell, Vorsitzender des Integrationsförderrates.
Daher freuen wir uns, dass der Tag der Menschen mit Behinderung auf der Tagesordnung der nächsten Landtagssitzung am 11. Juni 2021 steht. Damit haben alle Fraktionen erneut die Möglichkeit, Farbe zu bekennen - zu den Menschen mit Behinderung bei uns im Land und zu ihren Ideen für ein besseres, gleichberechtigtes Leben.

Wir freuen uns auf eine breite Unterstützung und das damit verbundene kraftvolle Signal.
Über den Integrationsförderrat des Landes Mecklenburg-Vorpommern Der Integrationsförderrat ist ein bei der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern eingerichtetes Beratungsgremium. Er berät und unterstützt die Landesregierung bei der Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen. Damit unterstützt er die Entwicklung hin zu einer inklusiven Gesellschaft. Nah am Menschen mit Behinderungen und nah an der Politik, das ist sein Anspruch.

Er hat das Recht, der Landesregierung geeignete Vorschriften vorzuschlagen. Wenn Gesetzentwürfe eingebracht oder andere Rechtsvorschriften erlassen werden sollen, ist der Integrationsförderrat anzuhören, sofern die Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen betroffen sind.

Der Rat besteht aus Vertretern der Behindertenverbände, der Staatskanzlei, aus allen Ministerien, des Städte- und Gemeindestages, des Landkreistages sowie dem Bürgerbeauftragten.

Clemens Russell, Doreen Radelow, Tanja Klee
- Vorstand -

Kontakt:
Geschäftsstelle des Integrationsförderrates beim Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern
Hausadresse: Werderstraße 124
19055 Schwerin
Postanschrift: Postfach, 19048 Schwerin
Telefon: 0385 588 - 9342; 0385 588 - 9343
Telefax: 0385 588 - 9703
E-Mail: ifr@sm.mv-regierung.de<mailto:ifr@sm.mv-regierung.de>
https://www.integrationsfoerderrat.de/

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