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Die schulische Bildung – auf dem Weg nach einer Lösung für alle

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Bildung ist ein Menschenrecht. Durch den Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) haben die Unterzeichnerstaaten dieses Menschenrecht erneut anerkannt. Bildung, auch und gerade inklusive Bildung vollzieht sich nicht im luftleeren Raum, sondern ist umgeben, eingebunden und abhängig von gesellschaftlichen Werten, Normen und Einstellungen.

Freie Schule Bützow

Die Lebenshilfe hat sich in der Vergangenheit wiederholt dafür eingesetzt, dass Schüler mit geistiger Behinderung teilhaben können an der Erziehung und Bildung in allgemeinen Schulen. Diese schulische Teilhabe reicht von Projekten der Kooperation zwischen Sonder- und allgemeinbildenden Schulen bis hin zum durchgängigen gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung.

Kinder mit geistiger Behinderung können in Mecklenburg-Vorpommern folgende Schulen besuchen:

  • Die inklusive Schule in den allgemeinbildenden Schulen
  • Die Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung

Die Lebenshilfe setzt sich dafür ein, dass das Wunsch- und Wahlrecht für den jeweiligen Schultyp bei den Eltern ist.

Folgende Schulen sind Schulen in freier Trägerschaft:

Das heilpädagogische Zentrum der Lebenshilfe Bützow gemeinnützige GmbH
Pfaffenstraße 8
18246 Bützow
Telefon: 03841 91690

  • 1 Grundschule mit inklusiven Klassen
  • 1 Schule mit der Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Die Wismarer Werkstätten GmbH

www.wismarer-werkstaetten-gmbh.de

  • 1 Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung – die Astrid-Lindgren-Schule
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